Reisen ans andere Ende der Welt – Antarktis
Seit wir im Südsommer 2006/2007 in den Gewässern Feuerlands und Patagoniens rumgegeistert sind, ging mir, Martin, die Antarktis nicht mehr aus dem Kopf. Immerhin waren wir seinerzeit schon ziemlich dicht dran. Und in den Wochen, in denen ich in Ushuaia auf Anke wartete – sie musste aus familiären Gründen einige Wochen in Deutschland verbringen – habe ich teilweise mit Erstaunen wahrgenommen, wer und mit welchem Boot sich so in Richtung Antarktis aufmachte. Und alle kamen sie heil zurück. Da lag die Frage natürlich in der Luft, wieso segeln wir nicht dahin? Nun, man kann gewissermaßen sagen, wir waren noch nicht reif. Die Antarktis hat mich seitdem jedoch nicht losgelassen, und daher will ich hier ein paar Infos und links einstellen, die denjenigen, die mit solchen Gedanken spielen, vielleicht hilfreich sind.
Nun ist eine Reise in die Antarktis auf eigenem Kiel nicht so ganz einfach. Die Antarktis ist eine Region, an der viele Nationen Interesse haben. Erfreulicherweise hat man früh zu einem internationalen Übereinkommen – dem 1961 in Kraft getretenen Antarktisvertrag / Antarctic Treaty – gefunden, der die friedliche und ausschließlich nicht-kommerzielle Nutzung der Antarktis regelt. Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutz stehen neben der friedlichen und gemeinsamen Nutzung im Vordergrund des Vertrags. Die damalige DDR ist dem Vertrag 1974, die Bundesrepublik 1979 beigetreten.
Deutschland ist also einer der Vertragsstaaten, und das hat zur Folge, dass für einen deutschen Staatsbürger die in deutsches Recht übertragenen Regularien zum Antarktisvertrag gelten. Um die Rechtsthematik auf die Laienebene und den Kern runterzubrechen: Das bedeutet schlicht und einfach, dass man als Deutscher, der die Antarktis bereisen will, eine Genehmigung des Umweltbundesamtes (UBA) benötigt. Das UBA hat zwei Broschüren herausgegeben, die sich an Antarktisreisende wenden, aber das ist nur Beiwerk. Das Entscheidende ist, dass man für seine Reise eine Art „Umweltverträglichkeitsstudie“ vorlegen muss. Das ist halb so schlimm, da das Umweltbundesamt passende Fragebögen bereit hält, anhand derer man sich inhaltlich entlang hangeln kann (was auch dringend zu empfehlen ist).
Hier erst mal die Essentials als PDFs und ausfüllbare Word-Dokumente:
- Verhaltensregeln für einen Besuch in der Antarktis (2018)
Faltblatt des UBA - Leitfaden für Besucher der Antarktis (Mai 2017)
Herausgegeben vom UBA
- Fragebogen yacht-teil-1 vorabangaben
- Fragebogen yacht-teil-2 erfahrungsnachweise
- Fragebogen yacht-teil-3 nachreiseangaben
Für die „Umweltverträglichkeitsstudie“ vor der Reise sind die Fragebögen Teil 1 und Teil 2 erforderlich. Teil 3 ist, was sich aus dem Namen bereits ergibt, eine Art Reisenachlese. Bei vielen Fragen wird man etwas erstaunt sein. Hier sind schlicht Fragen, die Expeditionen bzw. Großschifffahrt betreffen, auf die Yacht-Ebene übertragen worden, auch wenn das in der Praxis gar nicht passt. Man muss halt schauen, wie man in den betreffenden Fällen mit den jeweiligen Fragen klar kommt.
Nicht uninteressant, aber ausschließlich für die berufliche Schifffahrt geschrieben und hinsichtlich der in der Regel von Yachten aufgesuchten Gebiete an den Yachtbedürfnissen vorbei gehend, ist die folgende Veröffentlichung:
Für Freunde der Gesetzestexte:
- Der Antarktis-Vertrag / Antarctic Treaty und zahlreiche weitere, maßgebliche Dokumente können u.a. unter dem folgenden link abgerufen werden: https://www.ats.aq/e/key-documents.html
- Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (AUG) – eine beeindruckende Bezeichnung – findet sich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/antarktumwschprotag/index.html
Für die aktuellsten Versionen immer auf die Homepage des UBA schauen und gelegentlich googeln.
Viel Spaß beim Recherchieren und Stöbern
Cherbourg 13.12.2020 – Martin